Der Aufenthalt im Tierpark ist in den Monaten April bis September bis längstens 19.30 Uhr erlaubt.
In den Monaten Oktober, Februar und März ist der Aufenthalt bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 17.30 Uhr, erlaubt.
Von November bis Jänner ist der Aufenthalt bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 16.30 Uhr erlaubt.
Auch die Tiere brauchen Ruhezeiten.
Das Mitbringen von Hunden ist erlaubt. Hunde sind ausnahmslos an der kurzen Leine zu führen.
Bei folgenden Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist gemäß Niederösterreichischem Hundehaltegesetz zusätzlich Beißkorbpflicht (gilt für jedes Alter des Tieres!): Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.
Der Hundehalter/die Hundehalterin trägt die alleinige Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Mitnahme des Hundes ihm/ihr selbst, dem Tierpark Stadt Haag oder Dritten gegenüber entstehen. Hunde, die nach Beurteilung der Tierparkverwaltung die Zootiere oder Besucher und Besucherinnen stören, können vom Tierparkbesuch ausgeschlossen werden. Aus Rücksicht auf unsere Tiere und Gäste dürfen je Hundehalter / Hundehalterin maximal zwei Hunde mitgeführt werden. Hunde-Bars (Trinkwasser) gibt es an der Kasse und beim Kinderspielplatz.
Andere Tierarten dürfen wegen der Sicherheit und Gesundheit unserer Zootiere nicht mitgebracht werden.
Verhalten im Tierpark: Das Hineingreifen in die Tieranlagen und das Übersteigen der Absperrungen gefährdet Mensch und Tier und ist strengstens untersagt.
Auch Tiere brauchen ihre Ruhepausen. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen an den Gehegen und ähnliches auf sich zu lenken. Das Abspielen von Musik, Musizieren und Lärmen ist nicht gestattet.
Für das gesamte Tierparkgelände (inklusive der Spielplätze) gilt: Eltern haften für ihre Kinder!
Fotografieren und Filmen ist für private Zwecke erwünscht. Eine Kontaktaufnahme mit der Tierparkleitung ist für gewerbliche Aufnahmen erforderlich.
Das Spielen mit Bällen, Frisbeescheiben u.ä. sowie das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, Laufrädern, Dreirädern, Rollschuhen, Inlineskatern, Skateboards, Scootern u.ä. ist untersagt!
Helfen Sie mit, den Tierpark sauber zu halten. Benützen Sie die bereitstehenden Abfalleimer!
Es ist verboten, mitgebrachtes Futter an die Tiere im Tierpark zu verfüttern!
Bitte verwenden Sie zum Füttern unserer Tiere nur das im Shop und an der Kassa erhältliche Futter. Dieses Futter wurde speziell für unsere Tiere zusammengestellt. Beachten Sie bitte die Angaben auf den Futtersäcken sowie die Schilder an den Gehegen!
Den Weisungen des Tierparkpersonals und den Einweisern am Parkplatz vor dem Tierpark ist unbedingt Folge zu leisten. Das Tierparkpersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus dem Tierpark zu weisen.
Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuweisen. Sie verliert ihre Gültigkeit beim Verlassen des Tierparks.